Tachojustierung Rechtshinweise zur Tachoeinstellung und Tachoreparatur – Paragraph Gesetzbuch

Rechtliche Hinweise von Tacho Frankfurt zur Tachojustierung

Bitte beachten Sie folgende Rechtslagen:

Hier einige Erläuterungen zur aktuellen Gesetzeslage in Deutschland:
Seit August 2005 gibt es den §22b des Straßenverkehrsgesetzes (StVG).

Dieser Paragraph beschreibt den Straftatbestand des „Missbrauchs von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern“.
Die ausufernden Manipulationen an Tachometern und der daraus resultierende öffentliche Druck machten die Schaffung eines Gesetzes, welches Wegstreckenzählermanipulationen unter Strafe stellt, notwendig.

Mit dem §22b StVG wurde dieses Gesetz geschaffen. Kerngedanke des Gesetzes ist es, den Verbraucher beim Kauf eines Fahrzeuges vor einem Betrug zu schützen.
Nachdem seit Einführung des Gesetzes Rechtsunsicherheit darüber geherrscht hatte, ob Reparaturen an Tachometern und dazu benötigte Software illegal ist, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt für Klarheit gesorgt: Software für Reparatur, Justierung oder Wiederherstellung des originalen Kilometerstandes ist legal.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir die Tachoeinstellung ausschließlich zu Reparaturzwecken durchführen.

Manipulationen an Wegstreckenzählern zum Zwecke des Betrugs sind weiterhin strafbar, gemäß §22b StVG.


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Einstellungen am Tachometer bzw. Schalttafeleinsatz sowie sämtliche Tunningmaßnahmen erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mietwagen und Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber können aus rechtlichen Gründen nicht eingestellt werden.